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   OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01   

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https://dejure.org/2001,62862
OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01 (https://dejure.org/2001,62862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2001 - 2 U 61/01 (https://dejure.org/2001,62862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 2 U 61/01 (https://dejure.org/2001,62862)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
    Eine vorangegangene Verletzung begründet in der Regel eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (vgl. BGH NJW 1999, 356).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
    Der grundsätzliche Ausschluss der Unterlassungsklage beruht nicht nur auf der Annahme des Rechtfertigungsgrundes der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB), sondern wird damit begründet, dass es ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit und eine Ausprägung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist, dass in einem schwebenden Verfahren die Parteien alles, was sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte für erforderlich halten, selbst dann vortragen dürfen, wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt wird (vgl. BVerfG in NJW 1991, 2074, 2075).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
    Dies gilt nach der Rechtsprechung insbesondere für ehrkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren dienen (vgl. BGH NJW 1962, 243; 1986, 2502; 1988, 1016; Helle in NJW 1987, 233).
  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
    Dies gilt nach der Rechtsprechung insbesondere für ehrkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren dienen (vgl. BGH NJW 1962, 243; 1986, 2502; 1988, 1016; Helle in NJW 1987, 233).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
    Zudem wäre ein sachgerechtes Funktionieren der Rechtspflege nicht möglich, wenn Parteien oder Zeugen in einem anderen Rechtsstreit verurteilt werden könnten, Erklärungen zu widerrufen oder zu unterlassen, die sie in einem Rechtsstreit abgegeben haben (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522 und 3268; OLG Hamm NJW 1992, 1329 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1987 - 8 U 86/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
    Mit dem OLG Düsseldorf (NJW 1987, 2523) kann bei demjenigen, der sich bisher nur rechtmäßig verhalten hat, allenfalls eine weitere rechtmäßige Verhaltensweise vorausgesetzt werden.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1987 - 15 U 49/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
    Zudem wäre ein sachgerechtes Funktionieren der Rechtspflege nicht möglich, wenn Parteien oder Zeugen in einem anderen Rechtsstreit verurteilt werden könnten, Erklärungen zu widerrufen oder zu unterlassen, die sie in einem Rechtsstreit abgegeben haben (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522 und 3268; OLG Hamm NJW 1992, 1329 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.09.1979 - 17 U 159/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1981, 42 betrifft denn auch die vom dortigen Kläger verweigerte Entbindung von als Zeugen benannten Medizinalpersonen, nicht aber einen der Schweigepflicht unterliegenden Parteivortrag.
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